Sitzung: 14.09.2023 OR NIE/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1982/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 i.V.m. § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsverein Niedernissa e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmannbüros, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Der
Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.