Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 i.V.m. § 18,  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsverein Niedernissa e.V., zur Vorbereitung und Durchführung  des Sankt-Martins-Umzug, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.