Sitzung: 06.09.2023 OR WAL/006.1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1894/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b) der
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin
oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung einer
Senioren-Busfahrt, finanzielle Mittel in Höhe von 2.800,00 EUR zu Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten
finanziellen Mittel können entsprechend für Fahrtkosten, Speisen und Getränke,
und für Eintrittskarten (u.a. für den Besuch von Sehenswürdigkeiten), welche im
Rahmen der Senioren-Busfahrt anfallen, eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung
der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.Â