Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung einer Senioren-Busfahrt, finanzielle Mittel in Höhe von 2.800,00 EUR zu Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend für Fahrtkosten, Speisen und Getränke, und für Eintrittskarten (u.a. für den Besuch von Sehenswürdigkeiten), welche im Rahmen der Senioren-Busfahrt anfallen, eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.Â