Sitzung: 13.09.2023 OR MEL/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1951/23
Beschluss:
Entsprechend § 4(3) i. V. m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Amt für Gebäudemanagement, für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Anschaffung Bilderschienen für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i. H. v. 1.400,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.