Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden für die Eröffnung des Bürgerwäldchens  finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR (u.a. Plakate, Einladungen, musikalische Umrahmung und Technik, Verpflegung, Getränke), entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

 

 

bestätigt Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0Â