Sitzung: 04.09.2023 OR MOP/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1952/23
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden für die Eröffnung des Bürgerwäldchens finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR (u.a. Plakate, Einladungen, musikalische Umrahmung und Technik, Verpflegung, Getränke), entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
bestätigt Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0Â