Sitzung: 04.09.2023 OR KER/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1936/23
Beschluss
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Heimat- und Geschichtsverein Kerspleben e. V. für die Durchführung
eines Kindertagsfestes 654,50 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Anmietung einer
Hüpfburg eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.