Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des Herbstfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 570, 00 Euro zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden u. a. für die erforderlichen Genehmigungen, Mobiltoiletten und eine Hüpfburg  verwendet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.