Sitzung: 12.09.2023 OR FRI/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1803/23
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Gläser und Geschirr für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR, zur Verfügung gestellt.