Sitzung: 12.09.2023 OR FRI/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1801/23
Beschluss
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei der Veranstaltung
zur Aufstellung des Weihnachtsbaumes und Durchführung des Weihnachtsmarktes,
finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Präsente für Kinder,
Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kosten für Backzutaten, Kaffee, den
Kauf eines Weihnachtsbaumes und Baumschmuck eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.