Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i. V. m. § 9, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Garten- und Friedhofsamt, finanzielle Mittel i. H .v. 8.800,00 EUR für die Ausstattung und Erneuerung des Kinderspielplatzes  (u.a. Spielgeräte, Sitzgelegenheiten, etc.) zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.