Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein "Freunde der 3. Grundschule" für die Umgestaltung des Pausenhofes der Grundschule 3 finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel (bewegliches Anlagevermögen) können u. a. für die Anschaffung von beweglichen Fußballtoren, Fußbälle, Ballkompressor und Ersatznetze verwendet werden, um die Schüler zu aktivieren und die Kooperationsfähigkeit bezüglich der Baumaßnahmen des Gymnasiums 10, in dessen Folge es auf dem Schulhof zu Einschränkungen kommt, zu steigern.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.