Sitzung: 05.09.2023 OR HER/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1893/23
Beschluss
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Förderverein "Freunde der 3. Grundschule" für die
Umgestaltung des Pausenhofes der Grundschule 3 finanzielle Mittel in Höhe von
1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel (bewegliches Anlagevermögen) können u. a.
für die Anschaffung von beweglichen Fußballtoren, Fußbälle, Ballkompressor und
Ersatznetze verwendet werden, um die Schüler zu aktivieren und die
Kooperationsfähigkeit bezüglich der Baumaßnahmen des Gymnasiums 10, in dessen
Folge es auf dem Schulhof zu Einschränkungen kommt, zu steigern.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz)
sind zu berücksichtigen.