Sitzung: 06.09.2023 OR WAL/006.1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1899/23
Beschluss:
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Walterslebener Ortsverein e. V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes,
finanzielle Mittel i.H.v. 2.050,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für die musikalische
Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.