Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Walterslebener Ortsverein e. V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel i.H.v. 2.050,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.