Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b),  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben,  zur Vorbereitung und Durchführung des Brunnenfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, Rahmenprogramm, Werbekosten eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.