Sitzung: 11.09.2023 OR SWB/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1880/23
Beschluss:
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und Durchführung des
Brunnenfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung,
Rahmenprogramm, Werbekosten eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.