Sitzung: 06.09.2023 OR MAR/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1806/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Interessengemeinschaft Marbacher Vereine (IGMV). finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben zur Vorbereitung und Durchführung des Festes zum Weltkindertag, u. a. für Präsente, Gage und Gebühren bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.