Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. zum Kauf von erforderlichem Büromaterial, Druckerpatronen und Papier zur Herstellung und Gestaltung von Gruß-/ Glückwunschkarten eingesetzt werden. Weiterhin können die finanziellen Mittel für Aufkleber und Kalender für die Gratulation und das Überreichen von Ehrengaben verwendet werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.