Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel i.H.v. 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. zum Kauf von Büromaterial, Papier, Magneten  für die Aushänge im Schaukasten eingesetzt werden.

Bereits verauslagte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung