Sitzung: 04.09.2023 OR EGS/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1862/23
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SG
Ortsteilbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Ortsteilbürgermeister, zur
Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Stehtische und Hussen,
Pavillon, DVD-Player/Wiedergabegerät für Musik), finanzielle Mittel i.H.v.
2.000,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG
(Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.