Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SG Ortsteilbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Ortsteilbürgermeister, zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Stehtische und Hussen, Pavillon, DVD-Player/Wiedergabegerät für Musik), finanzielle Mittel i.H.v. 2.000,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.