Sitzung: 13.09.2023 OR MEL/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1848/23
Beschluss:
Entsprechend § 4
(3) i. V. m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement finanzielle Mittel in Höhe von 1.400,00 EUR
für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus (hier: Malerarbeiten) zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.