Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i. V. m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement finanzielle Mittel in Höhe von 1.400,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im  Bürgerhaus (hier: Malerarbeiten) zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.