Die 3. Änderung der Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt (gemäß Anlage 1)[1] wird beschlossen.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 11 der Niederschrift beigefügt.