Der Stadtrat beschließt die als Anlage 03[1] beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren (Abwassergebührensatzung) vom 30.05.2013.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 7 der Niederschrift beigefügt.