Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kirmesverein Schmira e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für ein Rahmenprogramm der Kinderkirmes eingesetzt werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.