Sitzung: 06.09.2023 OR SCH/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1837/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Kirmesverein Schmira e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes,
finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für ein Rahmenprogramm
der Kinderkirmes eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.