Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Schmira e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 364,68 EUR zur Übernahme der Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung des Bürgerhauses Schmira, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.