Sitzung: 06.09.2023 OR SCH/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1776/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Schmiraer-Carnevalsverein
e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Ãœbernahme der Nebenkosten im
Zusammenhang mit der Anmietung des Bürgerhauses Schmira, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.