Sitzung: 06.09.2023 OR SCH/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1775/23
Beschluss
Entsprechend §17 (2a), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Schmiraer-Carnevalsverein e.V.
zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 1350,00
EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
finanziellen Mittel können u.a. für die Ausstattung der Tanzgarden und
Erneuerung der Technik eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.