01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)[1] ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes LIA278 "Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" (TAS007) bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:1000)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 24.02.2023, als Satzung beschlossen.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 3 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 3 b der Niederschrift beigefügt.