Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0605/23
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis
mit Begründung (Anlage 4)[1] ist
Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes LIA278 "Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" (TAS007) bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:1000)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 24.02.2023, als Satzung beschlossen.