Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 1097/23
01
Das Gedenken im öffentlichen Raum an alle Opfergruppen
des Nationalsozialismus wird künftig auch in Form von Stolpersteinen
ermöglicht. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein standardisiertes
Verfahren zur Verlegung von Stolpersteinen im öffentlichen Raum zu entwickeln,
welches auch die Verifizierung der jeweiligen Einzelschicksale beinhaltet.
02
Die Stadtverwaltung und der Stadtrat zeigen sich
weiterhin offen für bürgerschaftliche Initiativen zu neuen Formen des
dezentralen Gedenkens an die verschiedenen Opfergruppen.
03
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, ein Konzept zur Einbindung engagierter Bürgerinnen und Bürger,
Vereine, Initiativen, Schulen u. v. m. in Pflege, Erhalt sowie
Begleitveranstaltungen zu den alten und neuen Gedenkformen zu entwickeln.