Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Verwaltung wird beauftragt einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Erfurter Stadtbahn - Stadtbahnlinie 9 vorzubereiten. 

 

02

Für die Trassenführung vom Stadtpark über den Schmidtstedter Knoten, die Thälmannstraße, die Friedrich-Engels-Straße bis zur Gleisschleife Grubenstraße ist eine Vorplanung (Leistungsphasen 1+ 2 der HOAI) unter Beteiligung der Öffentlichkeit frühestmöglich einzuleiten. Die erforderlichen Finanzmittel für die Vorplanung in Höhe von geschätzt 3,4 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen zu sichern.

 

03

Das Vorhaben „Straßenbahnlinie 9“ ist nur mit Unterstützung des Landes durchführbar. Der Stadtrat fordert deshalb die Landesregierung auf, entsprechend Fördermittel für die Kofinanzierung des Projektes aus dem GVFG-Förderprogramm des Bundes vorzusehen. Hierfür ist es geboten, den Förderhöchstsatz von 75 % für Infrastrukturinvestitionen in der "Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen " aufzuheben und/oder ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGFVG) auf den Weg zu bringen. Der Oberbürgermeister übersendet diese Forderung des Stadtrates der Landesregierung und führt die hierfür erforderlichen Gespräche und Verhandlungen. Über das Ergebnis wird der Stadtrat unterrichtet.

 

04

Zur effektiven Vorbereitung und Umsetzung dieser komplexen Maßnahme soll die EVAG als Maßnahmeträger fungieren. Dazu ist zwischen Verwaltung und EVAG eine Maßnahmeträgervertrag zu verhandeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.