Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0833/23
01
Die Verwaltung wird beauftragt einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau der
Erfurter Stadtbahn - Stadtbahnlinie 9 vorzubereiten.Â
02
Für die Trassenführung vom Stadtpark über den Schmidtstedter Knoten, die
Thälmannstraße, die Friedrich-Engels-Straße bis zur Gleisschleife Grubenstraße
ist eine Vorplanung (Leistungsphasen 1+ 2 der HOAI) unter Beteiligung der
Öffentlichkeit frühestmöglich einzuleiten. Die erforderlichen Finanzmittel für
die Vorplanung in Höhe von geschätzt 3,4 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr
2024 vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen zu sichern.
03
Das Vorhaben „Straßenbahnlinie 9“ ist nur mit Unterstützung des Landes
durchführbar. Der Stadtrat fordert deshalb die Landesregierung auf,
entsprechend Fördermittel für die Kofinanzierung des Projektes aus dem
GVFG-Förderprogramm des Bundes vorzusehen. Hierfür ist es geboten, den
Förderhöchstsatz von 75 % für Infrastrukturinvestitionen in der
"Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen
Personennahverkehr in Thüringen " aufzuheben und/oder ein
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGFVG) auf den Weg zu bringen. Der
Oberbürgermeister übersendet diese Forderung des Stadtrates der Landesregierung
und führt die hierfür erforderlichen Gespräche und Verhandlungen. Über das
Ergebnis wird der Stadtrat unterrichtet.
04
Zur effektiven Vorbereitung und Umsetzung dieser komplexen Maßnahme soll
die EVAG als Maßnahmeträger fungieren. Dazu ist zwischen Verwaltung und EVAG
eine Maßnahmeträgervertrag zu verhandeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.