Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 14, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0312/23
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Voraussetzungen (Konzept, Sanierungsbedarf, Erschließung) für eine
Weiternutzung oder für eine mögliche Vermarktung der Gebäude 38, 39 und 40 zu
prüfen.
02
Die Stadtverwaltung prüft im Zusammenhang
mit der Drucksache 1035/17 die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten auf
Start-Up-Ansiedlungen und -Förderung, Forschungsinstitute oder temporäre
Räumlichkeiten für Forschungsprojekte sowie studentisches Wohnen in Kooperation
mit dem Studierendenwerk Thüringen.
03
In Umsetzung des Beschlusspunktes 02 ist
eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der oben genannten Nutzungsmöglichkeiten in
Bezug auf die der jeweiligen Nutzung entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zu
erstellen. Ferner sind baurechtliche und vertragsrechtliche Erwägungen im
Zusammenhang mit den entsprechenden Nutzungen anzustellen.
04
Zum 3. Quartal 2023 ist ein Statusbericht dem Finanzausschuss zu geben. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist spätestens zum Ende des 4. Quartals 2023 / Anfang 1. Quartal 2024 vorzulegen.