Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 14, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen (Konzept, Sanierungsbedarf, Erschließung) für eine Weiternutzung oder für eine mögliche Vermarktung der Gebäude 38, 39 und 40 zu prüfen.

 

02

Die Stadtverwaltung prüft im Zusammenhang mit der Drucksache 1035/17 die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten auf Start-Up-Ansiedlungen und -Förderung, Forschungsinstitute oder temporäre Räumlichkeiten für Forschungsprojekte sowie studentisches Wohnen in Kooperation mit dem Studierendenwerk Thüringen.

 

03

In Umsetzung des Beschlusspunktes 02 ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der oben genannten Nutzungsmöglichkeiten in Bezug auf die der jeweiligen Nutzung entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zu erstellen. Ferner sind baurechtliche und vertragsrechtliche Erwägungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Nutzungen anzustellen.

 

04

Zum 3. Quartal 2023 ist ein Statusbericht dem Finanzausschuss zu geben. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist spätestens zum Ende des 4. Quartals 2023 / Anfang 1. Quartal 2024 vorzulegen.