Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 11, Enthaltungen: 11, Befangen: 0

01

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Förderrichtlinie fĂŒr die Förderung von FahrradabstellplĂ€tzen auf nicht öffentlichen FlĂ€chen im Entwurf vorzulegen.

 

02

FörderfĂ€hig soll dabei ausschließlich die Errichtung von FahrradabstellplĂ€tzen auf nicht öffentlichen FlĂ€chen sein. Es sollen ausschließlich zusĂ€tzliche oder nachtrĂ€gliche Radabstellanlagen gefördert werden, die ĂŒber das Maß der bauordnungsrechtlich notwendigen StellplĂ€tze hinausgehen. Die Stadtverwaltung prĂŒft, in wie weit eine Staffelung der Förderung am Beispiel der folgenden Kriterien festgelegt werden kann:

§  ĂŒberdachte bzw. geschlossene Abstellanlagen erhalten die höchst mögliche Förderung;

§  zusĂ€tzlich soll fĂŒr diese Varianten ein Bonus gewĂ€hrt werden, wenn die Überdachung dauerhaft begrĂŒnt wird;

§  offene und frei zugĂ€ngliche Anlagen sind gestaffelt zu fördern, je nach Aufwand und QualitĂ€t – so sollten Doppelstockanlagen entsprechend höher gefördert werden;

§  bei allen Varianten ist die Errichtung eines barrierefreien Zugangs mit einem gesonderten Bonus zu fördern

Das Zusammenspiel mit weiteren Satzungen wie Vorgartensatzung und BegrĂŒnungssatzung ist im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie zu betrachten.

 

03

Der Förderrichtlinienentwurf ist bis Ende 4. Quartal 2023 dem zustĂ€ndigen Ausschuss vorzulegen. Dabei legt die Stadtverwaltung auch dar, inwieweit personelle KapazitĂ€ten fĂŒr die Bearbeitung der FörderantrĂ€ge vorhanden sind, bzw. im nĂ€chsten Haushalt vorgesehen werden mĂŒssten.