Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Beschluss 1516/23 vom 26.06.2023 wird wie folgt geändert:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement finanzielle Mittel i.H.v. 14.500,00 EUR, für dringliche Unterhaltung- und Sanierungsarbeiten am ehemaligen Sportlerheim Azmannsdorf bzw. Feuerwehrgerätehaus zur Verfügung gestellt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen und durch das zuständige Fachamt. Gleichzeitig wird auf die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) und der Rechnungslegung über das Amt für Gebäudemanagement verweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.