Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein Tiefthal e.V.  zur Sanierung des Vereinshauses (Fassadenarbeiten) – hier Grundierung zum Oberputz, finanzielle Mittel in Höhe von 788,97 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.