Sitzung: 04.07.2023 OR ALA/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1629/23
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 (d) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister
oder einem von ihm Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der
Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR zu Verfügung
gestellt.
Bereits
getätige Auslagen werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.