Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Bereits getätige Auslagen werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.