Sitzung: 29.06.2023 OR BIN/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1624/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i.V.m. §§ 11,19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person
finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Pflanzen
verwendet werden, welche zur Verschönerung des Ortsbildes (Bepflanzung Blumenkübel)
benötigt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.