Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bischleben e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR  zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für die Vorbereitung und Durchführung des Lindenblütenfestes (u. a. Mieten einer Beschallungsanlage/Bühne) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.