Sitzung: 03.07.2023 OR HOH/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1559/23
Beschluss.
Zusätzlich zum Beschluss 0275/23 vom 27.02.2023 werden dem Ortsteilbürgermeister oder ein von ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel i.H.v. von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.