Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss.

Zusätzlich zum Beschluss 0275/23 vom 27.02.2023 werden dem Ortsteilbürgermeister oder ein von ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel i.H.v. von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.