Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung der Musiknacht, finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden u. a. für die Musik, sowie erforderliche Genehmigungen verwendet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.