Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem zuständigen Fachamt  für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (zusätzlichen Schaukasten)  finanzielle Mittel i.H.v. 682,00  EUR zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung