Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Möbisburger Sportverein e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. für die Vorbereitung und Durchführung des Sportfestes sowie Preise für die Siegerehrung, Pokale, Urkunden und Trinkflaschen) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel u. a. für Speisen Getränke ist gestattet.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.