Sitzung: 03.07.2023 OR MÖR/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1544/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Möbisburger Sportverein e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. für
die Vorbereitung und Durchführung des Sportfestes sowie Preise für die
Siegerehrung, Pokale, Urkunden und Trinkflaschen) bzw. der schon getätigten
Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel u. a. für
Speisen Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.