Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V.m. §19,  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe 200,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Diese finanzielle Unterstützung wird für die Ganzjahresbepflanzung der Blumenkübel (u. a. Blumenerde, Dünger, Pflanzen) im Ort Mittelhausen verwendet.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.