Sitzung: 27.06.2023 OR MIT/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1548/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt werden dem TSV 1898 Mittelhausen e.
V. finanzielle Mittel i. H. v. 600,00 EUR zur VerfĂĽgung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können
für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a.
Tischtennisplatte und Zubehör) bzw. der schon getätigten Anschaffungen /
Ausgaben eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen fĂĽr andere BeschlĂĽsse wieder zur
VerfĂĽgung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.