Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem TSV 1898 Mittelhausen e. V. finanzielle Mittel i. H. v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. Tischtennisplatte und Zubehör) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen fĂĽr andere BeschlĂĽsse wieder zur VerfĂĽgung.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.