Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17(2)a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Linderbach e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 535,50 EUR für die Vereinsunterstützung zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung einer Bücher-Telefonzelle verwendet werden. Die Aufstellung an einem Standort im Ortsteil erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung und Genehmigung des zuständigen Fachamtes bzw. Eigentümers.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.