Sitzung: 29.06.2023 OR LIN/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1542/23
Beschluss:
Entsprechend §17(2)a), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Linderbach e. V.
finanzielle Mittel in Höhe von 535,50 EUR für die Vereinsunterstützung zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur
Anschaffung einer Bücher-Telefonzelle verwendet werden. Die Aufstellung an
einem Standort im Ortsteil erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung und Genehmigung
des zuständigen Fachamtes bzw. Eigentümers.
Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG
(Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.