Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhauses Frienstedt, dem Amt für Gebäudemanagement, finanzielle Mittel i.H.v.  590,30 EUR, für Maler-/Sanierungs-/Erhaltungsarbeiten (Wandschutz) zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.