Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2 a) i.V.m. §§ 11, 12 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Heimatverein Vieselbach-Wallichen e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR für Bioversitätsmaßnahmen bei den Brauereiteichen/Lehrpfad in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Naturschutzamt zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt erst nach Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen und der Zustimmung durch das zuständige Fachamt.

Die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel können für u. a. Bänke, Zaunsmaterial, Werkzeuge und notwendige Baumaterialien verwendet werden. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.