Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Zusätzlich zum Beschluss 0677/23 vom 22.03.2023 werden dem Verein SV 1899 Vieselbach e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.