Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Stiftung Zukunft Vieselbach finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Rosenfestes zur Verfügung gestellt. Die beantragten Mittel können u.a. für Gebühren von Genehmigungen, Mieten für Veranstaltungsequipment und für Speisen und Getränke bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.