Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem SC 1910 Vieselbach e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 1280,90 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Trainingsmaterial sowie zur Anschaffung von Materialien für den sportlichen Wettbewerb eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.