Sitzung: 22.06.2023 OR ERM/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1490/23
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die
Fassadengestaltung am Bürgerhaus mit der Anbringung eines Schriftzuges
"Bürgerhaus Ermstedt" und Wappen, dem Fachamt finanzielle Mittel
i.H.v. 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können für den Entwurf und Gestaltung des Fassadenschildes, die Anfertigung und
die Montage inkl. Gerüstkosten und An-/ Abfahrskosten, sowie für die
entstandenen und zahlungspflichtigen Entwurfsleistungen des vorliegenden
Angebotes eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem
Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.