Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 e, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für das bereits stattgefundene Sommerfest im Kindergarten CJD und der Übertragung eines Gottesdienstes (z.B. Honorarkosten für Ton- und Videoaufnahmen), finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung