Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihn Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Geschenke (u. a. Süßigkeiten und T-Shirts) zur Begrüßung der Schulkinder der Grundschule in Möbisburg-Rhoda eingesetzt werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.