Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden der Bürgerinitiative ,,Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda" e. V. finanzielle Mittel i.H.v. 4.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung  des Bürgerfestes) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.